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Obertraublinger Gemeindeblatt Ausgabe 1 - 2017

BAU- UND WOHNUNGSWESEN Abgabetermine für Bauanträge Um eine ordnungsgemäße Überprüfung der Bauanträge zu gewährleisten wird gebeten, die unten angegebenen Termine zu beachten! Anbringung des gemeindlichen Hausnummernschildes Die Gemeinde Obertraubling weist darauf hin, dass Gebäudeei-gentümer verpflichtet sind, das gemeindliche Hausnummernschild gut sichtbar an der Straßenseite des Gebäudes anzu-bringen. Dies ergibt sich aus der Satzung über die Hausnummerierung, welche nach Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegege-setzes und § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches erlassen wurde. Nach der schriftlich mitgeteilten Hausnummernzuteilung wird von der Gemeinde das neue Hausnummernschild beschafft. Mit dem Erhalt des Schildes ist der Eigentümer des Gebäudes verpflichtet, dies innerhalb von 2 Wochen auf seine Kosten gemäß § 3 der Hausnummernsatzung ordnungsgemäß anzu-bringen und zu unterhalten. Wir möchten Sie bitten, diese Regelung auch in Ihrem eige-nen Interesse unbedingt zu beachten und das gemeindliche Hausnummernschild an einer von der Straße aus gut sichtba-ren Stelle anzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Hausnummer stets in einem gut leserlichen Zustand bleibt. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Herrn Brauneis, Zimmer 07, 09401/9601-22, daniel.brauneis@obertraubling.de, wenden. Bebauungsplan „Anno-Santo-Siedlung III“ Die CSU Fraktion hatte einen Antrag gestellt, im Planungsge-biet auch Geschosswohnungsbau zuzulassen. Das Verfahren ruhte deshalb längere Zeit, da mit dem Grundstückseigentü-mer, der Pfarrpfründestiftung Obertraubling, entsprechende Gespräche und Abstimmungen notwendig waren. Letztlich entschied sich die Stiftung dafür, an der bestehenden Planung mit 36 Einfamilienhäusern festzuhalten. In diesem Sinne wird das Verfahren nun fortgeführt. Abgabetermin: Sitzungstag: 25.04.2017 08.05.2017 30.05.2017 12.06.2017 20.06.2017 03.07.2017 25.07.2017 07.08.2017 22.08.2017 04.09.2017 2017 APRIL OBERTRAUBLINGER GEMEINDEBLATT 17


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