Bauhofes wäre wohl früher oder später eine Erweiterung not-wendig.
Für beide Erweiterungen sei jedoch das derzeitige
Grundstück zu klein. Bürgermeister Graß gab den Ausführungen
seine Zustimmung. Die Situation stehe seitens der Gemeinde
auch unter Beobachtung. Langfristig müsse durch die Gemeinde
hierfür eine Lösung gefunden werden.
Eine Mitbürgerin schlug die ganzjährliche Öffnung an
Freitagen vor. Bgm. Graß führte hierzu aus, dass dies zunächst
eine saisonale Testphase für die Anlieferung von Grüngut sei. Es
wurde jedoch bereits festgestellt, dass auch im November noch
eine stetige Anlieferung erfolge. Er sicherte eine Prüfung der
Öffnungszeiten zu.
BÜRGERVERSAMMLUNG OBERTRAUBLING
In der Bürgerversammlung Obertraubling wurde die Diskussion
mit der Frage begonnen, ob die genaue Anzahl an Hunden im
Gemeindegebiet bekannt sei. Es wären bestimmt nicht alle Hunde
aus dem Gemeindegebiet bei der Gemeinde angemeldet. Es wur-de
einen Aufruf im gemeindlichen Infoblatt mit Strafandrohung
bei unterlassener Anmeldung gefordert. Anschießend müs-se
durch die Gemeinde eine Kontrolle der Haushalte erfolgen.
Hierzu erläuterte Bürgermeister Graß, dass der dadurch erhebli-che
Aufwand nicht im Verhältnis zur geleisteten Steuereinnahme
stehen würde. Auch sei die Gemeinde nicht befähigt derartige
Hauskontrollen zu machen.
Ebenso erging die Forderung, dass das Ordnungsamt eine
Bestreifung im Gemeindegebiet auch hinsichtlich der Unterlassung
der Anleinpflicht und den Hinterlassenschaften der Hunde. Auch
hier wurde auf den erheblichen Aufwand verwiesen und an die
Vernunft der Hundebesitzer appelliert.
Man erkundigte sich über die Möglichkeit, im Zuge der neu-en
Fahrspureinteilung der Kreuzung, eine eigene Schaltung für
Rechtsabbieger zu installieren. Der Erste Bürgermeister entgeg-nete,
dass dies bereits von der Verwaltung angeregt wurde und
derzeit durch das Staatliche Bauamt geprüft werde.
Es wurde angeführt, dass der Hinweis über die Änderung der
Fahrspureinteilung schlecht zu erkennen sei. Hierzu wurde erläu-tert,
dass momentan von jedem Verkehrsteilnehmer eine gewisse
Vorsicht erbeten werde, bis sich die Änderung bei allen verinner-licht
habe.
Es erging der Wunsch, die „Schwemm“ wieder aufzuwerten.
Laut Bgm. Graß liege hierfür bereits eine Planung vor. Diese wer-de
im November im Gemeinderat behandelt.
Man kam auf die geplante P+R Anlage am Bahnhof zu
sprechen. Es müsse hierfür die Bahnstehunterführung ver-längert
werden, um eine sinnvolle Anbindung zu erwirken.
Bürgermeister Graß entgegnete, dass derzeit die Anbindung
über die Fußgängerunterführung erfolgen muss. Der unver-meidliche
Umweg sei bekannt. Auf lange Sicht, auch unter dem
Gesichtspunkt, dass Obertraubling einziger Haltepunkt des
Flughafenexpresses sein könnte, sei eine direkte Unterführung
am Bahnhof erstrebenswert. Allerdings muss hierfür auch die
Bereitschaft der Bahn gegeben sein. Außerdem werde dann auch
ein höherer Parkplatzbedarf zu erwarten sein.
ALLGEMEINES
Ein Anwohner nahm die Versammlung zum Anlass, um auf
die Ereignisse des Feuerwehreinsatzes im vergangenen August,
welcher durch die Ausbringung von Spritzmittel verursacht
wurde, zu sprechen. Seiner Auffassung nach wären hier durch
Missachtung von Vorschriften zur Ausbringung von Spritzmitteln
die Gesundheit der Anwohner stark gefährdet worden. Es hand-le
sich bei Spritzmittel schließlich unweigerlich um Gift. Für das
Trinkwasser könne dies sicherlich nicht gut sein. Er forderte, dass
Ihm klar aufgezeigt werde, was die Gemeinde beabsichtige, um
zukünftig die Gefährdung auszuschließen. Herr Bürgermeister
Graß erläuterte, dass zunächst keinerlei Beeinträchtigungen
für das Trinkwasser bestehen. Die zulässigen Nitratwerte lä-gen
weiter unter dem zulässigen Höchstwert. Das Spritzmittel
wurde durch die Feuerwehr geprüft. Diese sei zulässig. Für die
Ahndung möglicher Vergehen und die Überprüfung derartiger
Fälle sei das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
aus Regensburg zuständig. Dieses sei bei Meldungen zur
Kontrolle verpflichtet. Mit dem zuständigen Amt wurde hier-über
auch Rücksprache gehalten. Daraufhin wurden, auch auf
Empfehlung der Fachbehörden, die Bauerobmänner angeschrie-ben,
um die Landwirte für die notwendigen Vorgaben bei der
Ausbringung zu sensibilisieren. Auch Gemeinderat Bäumel als
landwirtschaftlich und feuerwehrtechnische Fachkraft nahm zur
Wortmeldung Stellung. So werde die Feuerwehr zwei bis dreimal
jährlich zu „unklaren Gerüchen“ alarmiert. Eine Verpflichtung zur
Kostenübernahme des Feuerwehreinsatzes des Landwirts komme
nach dem Feuerwehrgesetz aufgrund „Irrtum des Meldenden“
nicht in Frage. Er versicherte, dass die Landwirte stets darauf
bedacht sind, Beeinträchtigungen für Anwohner zu vermeiden
und dass die Vorschriften eingehalten werden. Bei Missachtung
würden Strafen von mehreren zehntausenden Euro drohen. Die
Geruchsbelästigung am besagten Tag sei durch einen unvorher-sehbaren
Wetterumschwung zustande gekommen.
Es wurde sich nach dem aktuellen Stand der Sanierung des
ehemaligen BayWa-Lagerhause erkundigt und ob seitens der
Gemeinde ein Kauf möglich wäre. Der Bürgermeister erklärte,
dass die Gemeinde leider auch keine neuen Erkenntnisse über
den weiteren Verlauf habe. Der Kontakt zum Investor gelinge
nur sporadisch. Für den Erwerb bestand vor etwa 10 Jahren ein
Konzept. Dies wurde jedoch aufgrund der hohen Kosten durch
den Gemeinderat abgelehnt.
Es gab die Nachfrage, ob der Grüngutplatz nicht ganz-jährig
geöffnet werden könne. Hierzu führte Bgm. Graß aus,
dass der Platz leider schlecht überwachbar sei und durch wil-de
Müllablagerungen hohe Kosten entstehen könnten. Es gibt
Überlegungen, den Wertstoffhof auch im November freitags zu
öffnen.
Ein Mitbürger forderte, dass, wie auch in Altegolfsheim, ein
Biomüllcontainer die ganze Woche über frei zugänglich sein
sollte.
OBERTRAUBLINGER GEMEINDEBLATT DEZEMBER 2017 13
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