BAU- UND WOHNUNGSWESEN
Abgabetermine
für Bauanträge
Um eine ordnungsgemäße Überprüfung der Bauanträge
zu gewährleisten wird gebeten die unten angegebenen
Termine zu beachten!
Abgabetermin: Sitzungstag:
03.01.2018 15.01.2018
23.01.2018 05.02.2018
20.02.2018 05.03.2018
27.03.2018 09.04.2018
24.04.2018 07.05.2018
22.05.2018 04.06.2018
Anbringung des gemeindlichen
Hausnummernschildes
Die Gemeinde Obertraubling weist erneut darauf hin,
dass Gebäudeeigentümer verpflichtet sind, das ge-meindliche
Hausnummernschild gut sichtbar an der
Straßenseite des Gebäudes anzubringen.
Dies ergibt sich aus der Satzung über die Hausnummerierung,
welche nach Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
und § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches erlassen wurde.
Nach der schriftlich mitgeteilten Hausnummernzuteilung wird
von der Gemeinde das neue Hausnummernschild beschafft. Mit
dem Erhalt des Schildes ist der Eigentümer des Gebäudes ver-pflichtet,
dies innerhalb von 2 Wochen auf seine Kosten gemäß
§ 3 der Hausnummernsatzung ordnungsgemäß anzubringen und
zu unterhalten.
Wir möchten Sie bitten, diese Regelung auch in Ihrem eige-nen
Interesse unbedingt zu beachten und das gemeindliche
Hausnummernschild an einer von der Straße aus gut sichtba-ren
Stelle anzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass diese
Hausnummer stets in einem gut leserlichen Zustand bleibt.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Herrn Brauneis, Zimmer 07,
09401/9601-22, daniel.brauneis@obertraubling.de, wenden.
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/www.borkenkaefer.org