MITTEILUNGEN DES BÜRGERBÜROS
Start des Bürgerserviceportals Obertraubling
Die Gemeinde Obertraubling hat als Serviceleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger
ein Bürgerserviceportal eingerichtet. Damit haben Sie die Möglichkeit, verschiede-ne
Behördengänge bequem online von zuhause aus durchzuführen und Anträge an die
Gemeinde Obertraubling digital zu erfassen.
Im Bürgerserviceportal stehen Ihnen die folgenden Online-Behördengänge zur Verfügung:
>> Beantragung einer Meldebescheinigung
>> Abfragen des Status eines beantragten Ausweises
>> Eintragung einer Übermittlungssperre
>> Mitteilung eines Umzugs innerhalb des Gemeindegebiets
>> Voranzeige eines Umzugs nach Obertraubling von Extern
(trotzdem persönliche Vorsprache im Meldeamt nötig!)
>> Beantragung eines Wahlscheins / von Briefwahlunterlagen
>> Beantragung eines Führungszeugnisses
>> Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
>> Einreichung der Wohnungsgeberbestätigung
>> Abmeldung bei einem Umzug ins Ausland (trotzdem persön-liche
Vorsprache im Meldeamt nötig!)
>> Beantragung einer Bürgerauskunft
>> Beantragung einer Geburtsurkunde
>> Beantragung einer Eheurkunde
>> Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
>> Beantragung einer Sterbeurkunde
>> Meldung der Wasserzählerablesung
Über das Portal auf https://www.buergerserviceportal.de/bayern/
obertraubling haben alle Bürger die Möglichkeit, unabhängig von
den Öffnungszeiten, Anträge an die Verwaltung der Gemeinde
Obertraubling online zu erfassen und direkt zur Bearbeitung wei-terzuleiten.
Urkunden der ehemaligen Standesämter Köfering
und Thalmassing können ebenfalls über das Bürgerserviceportal
beantragt werden.
Die Bezahlung erfolgt anschließend per Lastschrifteneinzug.
Dadurch wird der Gang aufs Amt in vielen Fällen überflüssig.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch
ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit
Ihrem neuen Personalausweis erledigen oder sich selbst einen
Benutzernamen und ein Passwort vergeben.
Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung
notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem
Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleich-tern
uns die Bearbeitung Ihres Antrags. Darüber hinaus ist Ihr
Bürgerkonto auch bei anderen Kommunen und Einrichtungen mit
Bürgerserviceportalen nutzbar.
Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation
oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein,
werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrück-lich
darauf hinweisen.
Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben
oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren
Sie bitte unser Bürgerbüro – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.Nrn.: 09401/9601-32, -33 oder 34.
OBERTRAUBLINGER GEMEINDEBLATT DEZEMBER 2017 59